Güter- und Erbrecht - Nachlassplanung

Selbstbestimmung gehört zu den wichtigsten Grundrechten der menschlichen Existenz. Dies gilt auch für Ereignisse und Lebenssituationen, die noch in weiter Ferne liegen. Damit Ihre persönlichen Werte auch später zum Tragen kommen, lohnt sich ein frühzeitiger Blick in die Zukunft.

 

Mit einem Erbvertrag oder einem Testament haben Sie die Möglichkeit, auch über das Leben hinaus Einfluss auf Ihre Vermögenswerte zu nehmen. Das Gesetz gibt zwar den Rahmen für die Erbfolge vor, doch es lässt Ihnen bewusst auch Spielraum für individuelle Wünsche.

 

Was wir für Sie tun

  • Unterstützung beim Aufsetzen von Ehe- und/oder Erbverträgen, Testamenten und Vorsorgeaufträgen
  • Überprüfung der bis anhin aufgesetzten Lösungen hinsichtlich Aktualität und Zweckmässigkeit
  • Bei Bedarf übernehmen wir auch das Mandat zur Willensvollstreckung sowie im Rahmen des Vorsorgeauftrages das Mandat der Vermögenssorge

 

Ihre Vorteile

  • Sie treffen Regelungen im Bereich des Güter- und Erbrechts, die über die gesetzliche Regelung hinausgehen
  • Sie haben die Gewissheit, dass Ihre bestehenden Regelungen nach wie vor zweckmässig sind
  • Sie können im Bereich der Willensvollstreckung sowie der Vermögenssorge auf einen kompetenten Partner zählen