Anlagekonzept Beistandsvermögen

Vermögenswerte von handlungsunfähigen Personen sind, sofern kein anderslautender Vorsorgeauftrag besteht, nach VBVV 6 & 7 (Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen behördlich angeordneten Beistandschaft oder Vormundschaft) anzulegen.

 

Andersen & Partners hat ein umfassendes Konzept entwickelt, dass sämtliche behördliche Anforderungen erfüllt und die gesamte finanzielle Situation des Kunden berücksichtigt.

 

Für Unterstützung zur Umsetzung der neuen Anlagerichtlinien, etc. sind wir Ihnen sehr gerne behilflich.