Mit der BVG-Revision, welche seit dem 01.01.2006 in Kraft ist, haben sich im Rahmen der Vermögensanlagen im Überobligatorium einige Änderungen ergeben.
Ab einem versicherten Salär von mindestens CHF 132'300 haben Sie die Möglichkeit (bspw. im Kaderplan) das Alterskapital in Wertschriftenanlagen (nach BVV2-Richtlinien) zu investieren und so direkt von der Performance zu profitieren.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sehr gerne stehen wir Ihnen für ergänzende Informationen zur Verfügung.